Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
Hinweis: Dieser Text ist eine praxisnahe Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen, insbesondere zu Haftung, Versicherung, Storno und Einsatzbedingungen.
1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit Projektplanung, Bereitstellung, Vermietung, Betriebssupport und Betreuung von Service Robotik durch RoboticRental.
(2) Anbieter ist die im Impressum von roboticrental.de genannte Gesellschaft.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von 13 BGB sind ausgeschlossen.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn RoboticRental diesen ausdrĂĽcklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) RoboticRental plant, liefert und betreut Service Robotik für Messen, Empfang, Event, Point of Sale und Servicezonen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden Projektunterlagen.
(2) Leistungen können insbesondere umfassen: Scoping, Konzept, Lieferung, Aufbau, Konfiguration, Testlauf, Einweisung, Live Begleitung, Monitoring, Support, Abbau, Rücktransport sowie Review und Auswertung.
(3) RoboticRental schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach vereinbartem Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrĂĽcklich schriftlich zugesichert ist.
3 Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen
(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrĂĽcklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von RoboticRental oder durch Leistungserbringung nach Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber.
(3) Technische Angaben, Abbildungen, Leistungswerte und Einsatzzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Projektumsetzung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit, insbesondere Einsatzort, Zeiten, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Ablaufpläne, Brandschutz und Sicherheitsvorgaben sowie relevante Standortbedingungen.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet geeignete Einsatzbedingungen, insbesondere ausreichend Platz, sichere Laufwege, geeigneten Boden, Stromversorgung sowie bei Bedarf Netzwerk oder WLAN.
(3) Der Auftraggeber sorgt fĂĽr rechtzeitigen Zugang zum Einsatzort, inklusive Ladezonen, Anlieferzeiten, Aufzugsnutzung, Einlassregelungen und erforderlicher Genehmigungen.
(4) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
5 Sicherheitsregeln und Betrieb im Einsatz
(1) Service Robotik wird in realen Umgebungen betrieben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Gefahrenquellen und Risiken unverzĂĽglich zu melden und sicherheitsrelevante Anweisungen von RoboticRental zu befolgen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Dritte den Betrieb nicht stören, Geräte nicht manipulieren und Sicherheitsbereiche eingehalten werden. Bei Publikumsverkehr sind geeignete organisatorische Maßnahmen vorzusehen.
(3) Sofern eine Vor Ort Betreuung durch RoboticRental vereinbart ist, bleiben Eingriffe in Systeme, Software, Routenlogik oder Hardware ausschlieĂźlich RoboticRental vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, interne Verantwortlichkeiten und Eskalationswege vor Einsatzbeginn zu benennen.
6 Lieferung, Aufbau, Test, Ăśbergabe, Abbau
(1) Liefertermine und Einsatzzeiten gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
(2) RoboticRental fĂĽhrt Aufbau und Test nach vereinbartem Umfang durch. Der Auftraggeber stellt einen erreichbaren Ansprechpartner zur Abnahme und Freigabe bereit.
(3) Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung freigibt, den Robotik Betrieb aufnimmt oder die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert.
(4) Abbau und Rücktransport erfolgen nach Vereinbarung. Wartezeiten oder Zugangsprobleme, die RoboticRental nicht zu vertreten hat, können zusätzlich berechnet werden.
7 VergĂĽtung, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen
(1) Preise ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzĂĽglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Nebenkosten wie Transport, Spesen, Nacht oder Wochenendzeiten, Messe Zufahrten, Parken, Sondergenehmigungen oder zusätzliche Einsatzstunden werden berechnet, sofern sie im Angebot vorgesehen sind oder nachträglich erforderlich werden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [14] Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) RoboticRental kann angemessene Abschlagszahlungen, eine Reservierungsgebühr oder eine Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. RoboticRental kann weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
8 Stornierung, Terminverschiebung, RĂĽcktritt
(1) Terminverschiebungen und Stornierungen bedĂĽrfen der Schriftform.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber kann RoboticRental eine pauschalierte Entschädigung verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung:
a) bis 30 Kalendertage vor Einsatzbeginn: 25 Prozent der vereinbarten VergĂĽtung
b) 29 bis 14 Kalendertage vor Einsatzbeginn: 50 Prozent
c) 13 bis 7 Kalendertage vor Einsatzbeginn: 75 Prozent
d) ab 6 Kalendertage vor Einsatzbeginn oder bei Nichtantritt: 100 Prozent
(3) Bereits angefallene Fremdkosten, Sonderbestellungen, Personalkosten und nicht stornierbare Leistungen sind zusätzlich zu ersetzen.
(4) RoboticRental kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Einsatz aus Sicherheitsgründen, fehlenden Genehmigungen, nicht geeigneten Einsatzbedingungen oder höherer Gewalt nicht verantwortbar durchführbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
9 Eigentum, Nutzung, Inhalte, Rechte Dritter
(1) Robotik Systeme, Zubehör und Software bleiben Eigentum von RoboticRental oder der jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des vereinbarten Einsatzes, ausschließlich zu dem im Angebot beschriebenen Zweck.
(3) Inhalte des Auftraggebers wie Logos, Texte, Medien, Marken oder Kampagnenmaterial dĂĽrfen nur verwendet werden, wenn der Auftraggeber die erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt RoboticRental von AnsprĂĽchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung resultieren.
(4) Foto und Video Aufnahmen im Einsatz erfolgen nur nach Vereinbarung. Der Auftraggeber trägt Verantwortung für erforderliche Einwilligungen von Personen am Einsatzort, sofern er Aufnahmen veranlasst.
10 Mängelanzeige, Gewährleistung, Service
(1) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
(2) RoboticRental leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz, sofern ein Mangel vorliegt und dieser im Verantwortungsbereich von RoboticRental liegt.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren im B2B Verhältnis innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Störungen, die aus Einsatzumgebung, Netzwerken, Fremdsystemen, Manipulation, unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Mitwirkung entstehen, stellen keinen Mangel dar.
11 Haftung
(1) RoboticRental haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RoboticRental nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der bereitgestellten Systeme, soweit diese durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verursacht wurden. Details zur Kaution, Selbstbeteiligung oder Versicherung ergeben sich aus dem Angebot.
12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von RoboticRental, insbesondere Streik, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Transportwegen, Strom oder Netzwerken, Sicherheitslagen, Messeabsagen oder unvorhersehbare Lieferkettenstörungen, gelten als höhere Gewalt.
(2) In diesen Fällen verlängern sich Fristen angemessen. Beide Parteien können bei dauerhafter Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Projektunterlagen, Ablaufpläne, technische Details und interne Prozesse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.
14 Datenschutz
(1) RoboticRental verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung auf roboticrental.de geregelt.
(2) Sofern im Projekt personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern erforderlich.
15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
(2) ErfĂĽllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Augsburg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.